Branchen-Website-Check

Website-Check für Friseur, Handwerk und Praxis

Kostenloser Check für Friseursalons, Handwerksbetriebe und Zahnarztpraxen: Technik-Basics, Barrierefreiheit, Pflichtangaben und Kundenkomfort. Ergebnis als Ampel, ohne Anmeldung, in unter 90 Sekunden.

Ihre Branche

Kein Login nötig. Wir crawlen Ihre Website automatisiert (dasselbe Audit-System wie unser allgemeiner Quick-Check) und werten Technik-, Sicherheits-, Mobile- und Pflichtangaben-Signale aus. Ihre URL wird nicht zu Marketingzwecken gespeichert.

Automatisch geprüft · Gesamt-Score
 

Misst Technik, Meta-Daten, Sicherheit, Mobile-Darstellung und Pflichtangaben. Die Fragen zum KundenkomfortPatientenkomfort weiter unten beantworten Sie selbst.

Mängel-Zusammenfassung

    Wer behebt das für Sie?

    Technische Befunde reparieren wir im Fix-Paket. Bei einem Relaunch Ihrer Website erledigen wir die meisten Punkte in einem Zug.

    Dieser Check ist eine automatisierte Heuristik und ersetzt keine anwaltliche oder standesrechtliche Beratung. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Kanzlei oder Ihre Zahnärztekammer.
    Hintergrund BFSG: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Ob eine reine Online-Terminbuchung oder ein Anfrageformular schon dazu zählt, wird unterschiedlich bewertet. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Seit Sommer 2025 sind Abmahnungen privater Kanzleien bekannt geworden. Das Gesetz sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, öffentlich dokumentierte Bußgeldbescheide sind uns bis Oktober 2026 aber nicht bekannt. Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, wo technisch nachgebessert werden sollte.

    Was der Check prüft, und was nicht

    Automatisiert: Technik-Basics wie Ladeverhalten, Sicherheits- und Mobile-Signale, Meta-Daten sowie ob Impressum und Datenschutzerklärung im Crawl auffindbar sind. Dieser Teil ist für alle drei Branchen gleich.

    Barrierefreiheit: Grundlegende technische Heuristiken, kein vollständiger WCAG-2.1-AA-Test. Wo das BFSG greift, ist Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht. Wo es nicht greift, macht sie Ihre Website trotzdem für mehr Menschen bedienbar.

    Selbstauskunft: Manche Punkte lassen sich aus einem automatisierten Crawl allein nicht zuverlässig ablesen, etwa ob eine Online-Terminbuchung erkennbar ist, ob die Preisliste aktuell und auffindbar ist, ob Ihr Instagram-Profil verlinkt ist, ob die Galerie echte Fotos mit dokumentierter DSGVO-Einwilligung zeigt, ob die Telefonnummer klickbar ist und ob Öffnungszeiten sichtbar sindetwa ob Ihr Anfrage- oder Kontaktformular DSGVO-sauber ist, ob Referenz-Fotos echte Vorher-Nachher-Ergebnisse zeigen, ob Kundenbewertungen sichtbar eingebunden sind, ob ein WhatsApp-Kontakt vorhanden ist, ob Ihr Einzugsgebiet klar benannt ist und ob die Telefonnummer klickbar istetwa ob eine Online-Terminbuchung erkennbar ist, ob die Telefonnummer klickbar ist, ob Öffnungszeiten sichtbar sind und ob werberechtlich riskante Formulierungen vorkommen. Diese Fragen beantworten Sie deshalb bewusst selbst, statt dass wir eine Prüfung vortäuschen, die technisch nicht zuverlässig möglich ist.

    Mehr zum Thema: Barrierefreiheit bei bytebrise, Webdesign für Friseursalons, Online-Terminbuchung im Vergleich, Friseur-Website mit Instagram-Anbindung und DSGVO-sichere Vorher-Nachher-Galerie, Webdesign für Handwerksbetriebe, DSGVO-sicheres Kontaktformular, Bewertungen sammeln und einbinden und WhatsApp Business richtig einsetzen und Webdesign für Zahnarztpraxen.

    Häufige Fragen

    Ist der Website-Check eine Rechtsberatung?
    Nein. Der Check ist eine automatisierte Heuristik und ersetzt keine anwaltliche Beratung, bei Zahnarztpraxen auch keine standesrechtliche. Er zeigt Hinweise, keine rechtsverbindliche Bewertung. Für eine verbindliche Einschätzung zum BFSG wenden Sie sich an eine Kanzlei, bei Fragen zum Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder zur Berufsordnung auch an Ihre Zahnärztekammer.
    Wie wird meine Website technisch geprüft?
    Wir crawlen Ihre Website serverseitig mit demselben Audit-System, das auch unserem allgemeinen Quick-Check zugrunde liegt, und werten Technik-, Meta-, Sicherheits-, Mobile- und Pflichtangaben-Signale aus. Die branchenspezifischen Zusatzfragen, etwa zu Terminbuchung, Preisliste, Referenzen oder werberechtlichen Formulierungen, beantworten Sie selbst, weil sie sich aus einer automatisierten Prüfung allein nicht zuverlässig ableiten lassen.
    Was hat der Check mit dem BFSG zu tun?
    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Online-Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Ob eine Online-Terminbuchung oder ein Anfrageformular schon dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab und wird unterschiedlich bewertet. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Seit 2025 sind Abmahnungen bekannt geworden, öffentlich dokumentierte Bußgeldbescheide der Marktüberwachung sind uns bis Oktober 2026 nicht bekannt. Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt aber technische Anhaltspunkte.
    Wird meine URL gespeichert?
    Die geprüfte URL wird für die Analyse an unser Audit-System übermittelt, eine Anmeldung oder E-Mail-Angabe ist nicht nötig. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Speicherung zu Marketingzwecken statt.
    Für welche Branchen passt der Check?
    Für Friseursalons, Handwerksbetriebe und Zahnarztpraxen. Die automatische Prüfung ist für alle drei gleich, die Fragen zur Selbstauskunft und die Hinweise richten sich nach der gewählten Branche. Für andere Branchen eignet sich unser allgemeiner Quick-Check.