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Insights · Friseur

DSGVO-konforme Foto-Galerie für Friseure

Eine Friseur-Website mit echten Vorher-Nachher-Bildern überzeugt mehr als jede Beschreibung. Aber Kundinnen-Fotos fallen unter DSGVO und Werbe-Recht. Was geht, was nicht, und wie machen es Salons die ranken?

Die rechtliche Grundlage

Ein Foto einer Kundin ist ein personenbezogenes Datum nach Artikel 4 DSGVO, sobald sie identifizierbar ist. Identifizierbar heißt: am Gesicht, an einer Tätowierung, an einem auffälligen Schmuckstück. Schon eine ungewöhnliche Haarfarbe in Kombination mit dem Salon-Namen kann in einer kleinen Stadt zur Identifikation führen.

Veröffentlichung erfordert eine schriftliche Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO. Die Einwilligung muss konkret den Verwendungszweck nennen: Website, Social-Media, Print-Werbung sind drei verschiedene Zwecke und müssen einzeln aufgeführt werden.

Plus: Bei minderjährigen Kundinnen unter 16 Jahren braucht es die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Was ohne Einwilligung möglich ist

Anonymisierte Detail-Aufnahmen: Hinterkopf-Schnitt ohne Gesicht, Detail-Bilder einer Coloration, Haar-Texturen vor Ohren. Das sind keine personenbezogenen Daten mehr und damit unkritisch.

Salon-Bilder ohne Kundinnen: leere Behandlungsplätze, Wartebereich, Team-Fotos der Mitarbeiter, technische Ausstattung, Produkt-Regale. Hier liegt kein Kundenbild vor.

Stockfotos mit klarer Lizenz für gewerbliche Nutzung. Wichtig: nicht jedes Modell auf einem Bild hat eine Einwilligung für die Verwendung im Friseur-Kontext erteilt. Stockfoto-Lizenz prüfen.

Was mit Einwilligung möglich ist

Vorher-Nachher-Bilder mit erkennbarem Gesicht. Pflicht: schriftliche Einwilligung mit konkretem Verwendungszweck.

Video-Reels mit Kundinnen-Statements. Plus zusätzliche Audio-Aufnahme-Einwilligung weil die Stimme als Identifikationsmerkmal zählt.

Gruppen-Bilder bei Salon-Events. Hier reicht meist eine kollektive Information mit Opt-out-Möglichkeit am Eingang.

UWG-Wettbewerbsrecht: Vorher-Nachher-Bilder dürfen keine irreführende Wirkung haben. Wenn das Nachher-Bild nur mit Beleuchtung und Photoshop möglich war, könnte das als Irreführung gewertet werden.

Praktische Umsetzung im Salon-Alltag

Bei Termin-Aufnahme: Einwilligungs-Formular in der Kundenkartei. Getrennte Häkchen pro Verwendungszweck. Kundin kann jederzeit widerrufen, dann muss das Bild zeitnah von der Website entfernt werden.

Dokumentation der Einwilligung: digital in der Salon-Software hinterlegt mit Verknüpfung zum konkreten Bild auf der Website. Aufbewahrung mindestens für die Dauer der Verwendung plus 3 Jahre.

Widerruf-Möglichkeit klar kommuniziert. Am besten im Footer der Website plus per Direkt-Kontakt im Salon möglich.

Was wir bei bytebrise empfehlen

Für die meisten Salons ist der Aufwand für umfassende Vorher-Nachher-Galerien mit Einwilligung höher als der Nutzen. Wir empfehlen: anonymisierte Detail-Bilder plus echte Team-Aufnahmen plus 5 bis 10 kuratierte Highlights mit dauerhaftem Modell-Release.

Wenn Vorher-Nachher trotzdem gewünscht: wir bauen einen rechtssicheren Rahmen mit Einwilligungs-Formular-Vorlage und automatischer Widerrufs-Funktion direkt auf der Website. Das reduziert Abmahn-Risiko erheblich.

Mehr dazu im Vertical-Hub Friseur-Webdesign.

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