Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragsschluss
- Leistungsumfang
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Abnahme
- Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Referenzen und Eigenwerbung
- Inhalte des Kunden, Stockmaterial
- Drittleistungen (Hosting, Ads)
- bytebrise Sichtbar: Vertragsgegenstand, Laufzeit, Änderungen und Rechte an der Website
- Preisänderungen
- Mängel und Gewährleistung
- Haftung
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Schlussbestimmungen
- Preview-Entwürfe im Rahmen der Kontaktanbahnung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
bytebrise, Marketing und DesignInhaber: Jakob Serfözö
Balduin-Helm-Straße 71b
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: hello@bytebrise.com
Telefon: +49 8141 5098988
(nachfolgend „bytebrise") und dem Kunden.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB). Einzelne Regelungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern; dies ist an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, bytebrise stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von bytebrise sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von bytebrise zustande. Ausreichend ist die Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail). Alternativ kann der Vertrag auch durch Gegenzeichnung eines von bytebrise erstellten Angebots geschlossen werden.
(3) Änderungen werden zur Dokumentation in Textform festgehalten. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) bytebrise erbringt je nach individueller Vereinbarung folgende Leistungen:
- Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites (Einmal-Auftrag, „Klassik-Paket")
- Bereitstellung und Pflege von Websites gegen monatliches Entgelt („bytebrise Sichtbar“)
- Online-Marketing-Dienstleistungen (Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Betreuung)
- Printdesign (z. B. Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Plakate)
- Pflege-, Update- und Supportleistungen für Bestandskunden
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden gesondert beauftragt und vergütet. Für die Nutzung der Self-Service-Werkzeuge gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.
(3) bytebrise ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt bei bytebrise.
(4) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden verlängern angegebene Fristen entsprechend.
3.1 bytebrise Sichtbar (Website-Miete / WaaS)
„bytebrise Sichtbar“ beinhaltet: individuelles Design, Entwicklung und Bereitstellung einer Website im vereinbarten Umfang, laufende Pflege während der Vertragslaufzeit sowie Änderungen am Bestand gemäß § 11.4. Neue Unterseiten außerhalb der bestehenden Struktur, neue Funktionen oder ein Redesign sind nicht umfasst und werden nach gesondertem Angebot abgerechnet.
Hosting und technische Betreuung der vereinbarten Website gehören zur Monatspauschale. bytebrise bleibt Ihr Vertragspartner für diese Leistungen, auch wenn technische Dienstleister eingesetzt werden. Ein zusätzlicher unmittelbarer Hostingvertrag des Kunden ist für dieses Produkt nicht erforderlich. Die Domain läuft auf Namen des Kunden; bytebrise verwaltet sie technisch während der Vertragslaufzeit, sofern vereinbart, und sie verbleibt im Eigentum des Kunden.
bytebrise ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website bemüht, kann jedoch keine bestimmte Uptime zusichern.
3.2 Klassik-Paket (Einmal-Kauf)
Beim Klassik-Paket erstellt bytebrise eine Website nach individueller Vereinbarung und übergibt sie nach vollständiger Bezahlung an den Kunden. Der Kunde erhält:
- die fertigen Website-Dateien (HTML, CSS, JavaScript sowie eingebundene Medien im vereinbarten Umfang),
- Zugangsdaten zum verwendeten Content-Management-System und Hosting (sofern vorhanden),
- Übertragung der Domain auf einen vom Kunden benannten Domain-Account (sofern die Domain zuvor über bytebrise verwaltet wurde).
Design-Quelldateien (z. B. Figma, Photoshop, Sketch) werden nicht übergeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Eine solche Übergabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
3.3 Online-Marketing
Online-Marketing-Leistungen werden als Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB erbracht. bytebrise schuldet das Bemühen um ein bestimmtes Ergebnis, nicht den Erfolg selbst (z. B. keine Garantie für bestimmte Rankings, Klickzahlen, Verkäufe oder Leads).
3.4 Printdesign
Bei Druckprodukten liefert bytebrise druckfertige Daten. Die Beauftragung der Druckerei und die Prüfung des Andrucks liegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Kunden.
3.5 Pflege und Support für Bestandskunden
Außerhalb von bytebrise Sichtbar werden Pflege-, Update- und Supportleistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Auf Wunsch können feste monatliche Stundenkontingente (Retainer) vereinbart werden. Der jeweils geltende Stundensatz ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsvereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt bytebrise alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte rechtzeitig und in nutzbarer Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriftarten, Zugangsdaten sowie gegebenenfalls Markenrichtlinien.
(2) Zur Fortführung des Projekts benötigt bytebrise Rückmeldungen des Kunden (Freigaben, Korrekturen, Entscheidungen). Zwischenergebnisse werden ausdrücklich freigegeben. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Antwortet der Kunde auf eine konkrete Anfrage nicht innerhalb von 14 Tagen, wird bytebrise ihn vor einer Fortsetzung auf Grundlage des zuletzt vorgelegten Zwischenstands gesondert hinweisen.
(3) Verzögerungen, die aus nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von bytebrise. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Bedingungen:
5.1 Projekte (Klassik-Paket, Print, Marketing-Einzelprojekte)
Bei Werkleistungen richten sich Abschlagszahlungen nach dem Wert der nachgewiesenen vertragsgemäß erbrachten Leistungen (üblicherweise in den Schritten Auftragserteilung, Design-Freigabe, Go-Live). Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Die Schlusszahlung wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen fällig.
5.2 bytebrise Sichtbar (Website-Miete)
Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Auftragserteilung fällig. Die monatliche Miete wird jeweils zu Beginn eines Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt. Der erste angebrochene Kalendermonat wird kalendertäglich berechnet: Monatsmiete geteilt durch die Zahl der Kalendertage dieses Monats, multipliziert mit den Tagen ab dem vereinbarten Arbeitsstart (Starttag eingeschlossen). Beispiel bei 149 € Monatsmiete: Arbeitsstart am 16. in einem 30-Tage-Monat ergibt 149 € / 30 × 15 Tage = 74,50 €. Ab dem folgenden Kalendermonat gilt die volle Monatsmiete.
5.3 Annual Pre-Pay (12-Monats-Vorauszahlung)
Im Monatsmodell bytebrise Sichtbar kann der jährliche Gesamtbetrag auf Anfrage im Voraus bezahlt werden. Für den Care-Plan und andere Wartungsverträge gibt es keine Vorauszahlung, sie werden monatlich abgerechnet. Die Vorauszahlung ist freiwillig. Dafür wird ein fester Rabatt von 15 % gewährt. Rechenbeispiel bei 149 € monatlich (bytebrise Sichtbar): 12 × 149 € = 1.788,00 €, abzüglich 15 % (268,20 €) = 1.519,80 €; das entspricht 126,65 € je Monat. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des bezahlten Zeitraums erstattet bytebrise für jeden ungenutzten vollen Monat (ab dem auf das Vertragsende folgenden Monat) 126,65 € sowie für den Rest des angefangenen Monats den taggenauen Anteil von 126,65 €. Bei anderen Monatsbeträgen gilt dieselbe Rechnung mit dem um 15 % geminderten Monatsbetrag. Details siehe Nutzungsbedingungen § 6.3.
5.4 Empfehlungsprogramm (Gutschrift)
Für jede erfolgreiche Empfehlung (vermittelter Wartungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Klick auf den Empfehlungslink) wird dem empfehlenden Bestandskunden ein Monat Wartung als Gutschrift auf den eigenen Vertrag angerechnet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Details siehe Nutzungsbedingungen § 5.
5.5 Pflege und Retainer
Pflegeleistungen werden monatlich nach Aufwand bzw. gemäß vereinbartem Retainer abgerechnet. Retainer werden im Voraus berechnet; nicht verbrauchte Stunden verfallen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Monatsprodukt „bytebrise Sichtbar“ ist kein Stundenretainer. Für zusätzlich beauftragte Stundenleistungen werden Umfang und Abrechnung gesondert vereinbart.
5.6 Rechnungen und Zahlungsziel
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift (nach erteiltem Mandat) und Kreditkartenzahlung (über Stripe). Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist bytebrise berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Bei Annual Pre-Pay ist der Jahresbetrag mit Rechnungsstellung fällig; Rückzahlungen nach § 5.3 erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung, auf demselben Zahlungsweg.
5.7 Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)
bytebrise ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Vorsteuer in Rechnung gestellt. Alle genannten Preise sind Endpreise. Auf jeder Rechnung erscheint der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.
bytebrise teilt eine Umstellung auf die Regelbesteuerung mindestens 4 Wochen im Voraus per E-Mail mit. Die vereinbarten Preise bleiben auch dann Endpreise; ein Aufschlag in Höhe der Umsatzsteuer erfolgt nur durch ausdrückliche neue Vereinbarung nach § 12.
5.8 Auslagen und Drittkosten
Auslagen für Dritte (z. B. Druckkosten, Stockfoto-Lizenzen, Domain-Gebühren, Werbebudgets, Softwarelizenzen) werden gesondert ausgewiesen und, soweit nicht anders vereinbart, direkt an den Kunden durchgereicht.
Bei einem als Sonderanfertigung vereinbarten Automatisierungsablauf sind die zugehörigen SMS- und KI-Kosten in der Monatspauschale je Ablauf enthalten. Bei bytebrise GO sind Gebühren Dritter, etwa je SMS oder je Nachricht, nicht in der Monatsgebühr enthalten; bytebrise nennt sie dem Kunden vor Vertragsbeginn. Zusätzliche Leistungen oder Drittprodukte außerhalb des vereinbarten Ablaufs werden nur nach einem gesonderten Angebot und der ausdrücklichen Beauftragung des Kunden berechnet.
§ 6 Abnahme
(1) Werkvertragliche Leistungen (insbesondere die Erstellung einer Website im Klassik-Paket oder einzelner Printprodukte) bedürfen der Abnahme durch den Kunden.
(2) Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die bloße produktive Nutzung ersetzt keine vereinbarte ausdrückliche Abnahme.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Soweit an im Rahmen des Vertrags erstellten Werken (insbesondere Designs, Quellcode, Layouts, Texte) Schutzrechte bestehen, richtet sich ihre Nutzung nach der vereinbarten Rechteübertragung. Rechte Dritter bleiben unberührt.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, die Werke an Dritte weiterzuverkaufen, als Vorlage für Drittprojekte zu verwenden oder auf andere Domains/Unternehmen zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Bei „bytebrise Sichtbar“ besteht das Nutzungsrecht des Kunden an Gestaltung, Quellcode und Konfiguration abweichend von Absatz 2 nur für die Dauer des Vertrags, bis er dauerhafte Nutzungsrechte nach § 11.6 erwirbt. Für Laufzeit, Kündigung, Herauskauf, Rechteübergang und die Folgen des Vertragsendes gilt § 11.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte bei bytebrise. Eine Nutzung der Werke vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet. Für das Monatsprodukt „bytebrise Sichtbar“ gelten statt dieses Absatzes § 11.5 und § 11.6.
(6) Dauerhafte Nutzungsrechte im Sinne dieser AGB sind das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte und vom Fortbestand des Vertrags unabhängige Recht des Kunden, die für ihn erstellte Website für seinen Betrieb zu nutzen, insbesondere sie zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und umzugestalten, sie selbst oder durch Dritte zu hosten, zu betreiben und zu pflegen und sie unter einer anderen Domain seines Betriebs zu verwenden. Der Kunde darf dieses Recht zusammen mit seinem Betrieb auf einen Nachfolger übertragen; Absatz 3 gilt im Übrigen weiter. Der Kunde erwirbt dauerhafte Nutzungsrechte mit vollständiger Zahlung nach Absatz 2, mit dem Herauskauf nach § 11.6 Absatz 1 oder nach 24 Monaten nach § 11.6 Absatz 3; danach ist er von bytebrise unabhängig. bytebrise darf eigene wiederverwendbare Bausteine, Komponenten, Vorlagen und Werkzeuge auch für andere Projekte weiterverwenden; soweit sie in der Website enthalten sind, umfassen die dauerhaften Nutzungsrechte auch sie, beschränkt auf diese Website. Inhalte, Marken und Daten des Kunden sind von der Weiterverwendung ausgenommen. Für lizenziertes Material Dritter gilt § 9 Absatz 3.
§ 8 Referenzen und Eigenwerbung
(1) Kundenname, Logo und Projektausschnitte verwenden wir als Referenz nur nach vorheriger gesonderter Freigabe des Kunden.
(2) Eine erteilte Freigabe kann der Kunde jederzeit in Textform widerrufen. In diesem Fall wird bytebrise die entsprechenden Inhalte innerhalb angemessener Frist entfernen.
(3) Auf von bytebrise erstellten Websites wird im Footer ein Urhebervermerk in Form eines dezenten Verweises auf bytebrise angebracht (z. B. „Webdesign & Umsetzung: bytebrise"). Ein öffentlich sichtbarer bytebrise-Credit ist keine Pflicht des Kunden und kann ohne Zusatzentgelt entfernt werden.
§ 9 Inhalte des Kunden, Stockmaterial
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Musik, Schriften, Marken, sonstige Materialien) die erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere die Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte, die eine Verwendung im vereinbarten Umfang erlauben.
(2) Für Rechtsverletzungen durch vom Kunden gelieferte Inhalte gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeits- und Haftungsregeln.
(3) Soweit bytebrise im Rahmen des Projekts Stockmaterial (z. B. Fotos, Icons, Videos) von Drittanbietern lizenziert, geschieht dies im Namen von bytebrise. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an diesem Material im Umfang der konkret lizenzierten Bestimmung und ausschließlich für die gelieferte Website bzw. das gelieferte Werk. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Verwendung auf anderen Websites, Print, Social Media) bedarf einer gesonderten Lizenzierung durch den Kunden.
§ 10 Drittleistungen (Hosting, Werbebudgets)
(1) Bei separat beauftragten Leistungen außerhalb des Monatsprodukts „bytebrise Sichtbar“ laufen Hosting und Domain-Registrierung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter; ein etwaiger Kundenvertrag mit einem Drittanbieter wird vor Beauftragung ausdrücklich benannt. Für das Hosting im Rahmen von „bytebrise Sichtbar“ gilt § 3.1. bytebrise ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Vertragspartner der separat beauftragten Drittleistungen.
(2) Werbebudgets für Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads), Social-Media-Werbung (z. B. Meta Ads) und vergleichbare Dienste zahlt der Kunde direkt an den jeweiligen Anbieter. bytebrise erhält hierfür lediglich Zugriff auf die Konten des Kunden zur Steuerung der Kampagnen.
(3) bytebrise berechnet ausschließlich das vereinbarte Betreuungshonorar. Budgetausgaben sind nicht Bestandteil des Honorars.
§ 11 bytebrise Sichtbar: Vertragsgegenstand, Laufzeit, Änderungen und Rechte an der Website
11.1 Vertragsgegenstand
(1) „bytebrise Sichtbar“ umfasst die Erstellung und laufende Bereitstellung einer Website im vereinbarten Umfang, das technische Hosting, die Einrichtung und laufende Pflege eines Google-Unternehmensprofils, eine Bewertungsroutine, die Eintragung in relevante Online-Verzeichnisse, einen monatlichen Bericht sowie Änderungen am Bestand gemäß § 11.4.
(2) Die Einzelheiten des konkreten Leistungsumfangs (z. B. Zahl der Unterseiten, verwendete Werkzeuge) ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
11.2 Preise und Zahlung
(1) Für „bytebrise Sichtbar“ fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie eine monatliche Vergütung an. Die Höhe ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Einrichtungsgebühr ist mit Auftragserteilung fällig. Die monatliche Vergütung wird jeweils zu Beginn eines Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt.
(3) Für Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und die Möglichkeit einer jährlichen Vorauszahlung (Annual Pre-Pay) gelten § 5.3 und § 5.6 entsprechend.
11.3 Laufzeit und Kündigung
(1) „bytebrise Sichtbar“ wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Sie können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Es gibt keine zusätzliche Kündigungsfrist. Ihre Kündigung muss bytebrise spätestens am letzten Tag dieses Monats zugehen. Eine E-Mail an hello@bytebrise.com genügt. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende in Textform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug ist.
11.4 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Änderungen am bestehenden Leistungsumfang sind ohne zusätzliche Vergütung und ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung enthalten, soweit es sich um Änderungen an vorhandenen Inhalten handelt, insbesondere Texte, Bilder, Öffnungszeiten, Preise, Teamangaben sowie kleinere zusätzliche Abschnitte im Rahmen der bestehenden Seitenstruktur.
(2) bytebrise bestätigt dem Kunden Eingang und Umsetzungstermin einer vollständigen und eindeutigen Änderungsanfrage innerhalb von 2 Werktagen über den vom Kunden dafür genutzten Kanal. Die Änderung wird zum bestätigten Termin umgesetzt. Bei umfangreicheren oder unklaren Anfragen nennt bytebrise in dieser Bestätigung einen entsprechend späteren Termin oder fragt zurück.
(3) Nicht umfasst sind neue Unterseiten außerhalb der bestehenden Struktur, neue Funktionen (z. B. Online-Shop, Buchungssystem), Redesigns sowie sonstige Leistungen, die über eine Änderung an vorhandenen Inhalten hinausgehen. Diese werden nach gesondertem Angebot erbracht und vergütet.
(4) bytebrise ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige, missbräuchliche oder erkennbar nicht vom Kunden autorisierte Änderungsanfragen zurückzuweisen und den Kunden über eine im Kundendatensatz hinterlegte Kontaktmöglichkeit zu informieren.
11.5 Nutzungsrechte
(1) Inhalte, die der Kunde selbst liefert (insbesondere eigene Texte, Bilder, Logos), bleiben Eigentum des Kunden. § 9 gilt entsprechend.
(2) Die Rechte an Gestaltung, Quellcode und technischer Konfiguration der Website liegen bei bytebrise, bis der Kunde dauerhafte Nutzungsrechte nach § 11.6 erwirbt. Bis dahin erhält der Kunde daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags gemäß § 7 Absatz 4. Für eine vom Kunden eingebrachte Website gilt Absatz 4.
(3) Während des laufenden Monatsvertrags darf der Kunde die bereitgestellte Website für seinen Betrieb nutzen. Der spätere Erwerb dauerhafter Nutzungsrechte ist keine Voraussetzung dieser laufenden Nutzung. Nach dem dauerhaften Rechteerwerb gemäß § 11.6 besteht das Nutzungsrecht unabhängig von einer Fortsetzung der Betreuung. Rechte an vom Kunden eingebrachten Inhalten bleiben unberührt; für eine eingebrachte Website gilt Absatz 4. Nach Beendigung des Vertrags ohne vorherigen Rechteerwerb nach § 11.6 erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an Gestaltung, Quellcode und Konfiguration; § 11.7 gilt für den weiteren Umgang mit der Website.
(4) Bringt der Kunde eine bestehende Website ein, bleiben alle Rechte daran beim Kunden; bytebrise hostet, betreibt und pflegt sie nur. Das gilt auch für Änderungen, die bytebrise an ihren vorhandenen Seiten und Inhalten vornimmt. Für Seiten, Gestaltungen und Funktionen, die bytebrise neu hinzufügt, gelten Absatz 2 und § 11.6. Endet der Vertrag, gleich zu welchem Zeitpunkt, übergibt bytebrise dem Kunden die eingebrachte Website mit diesen Änderungen innerhalb von 5 Werktagen in gängigen Formaten, soweit sie bei bytebrise liegt. Bis zur Übergabe, längstens 14 Tage nach Vertragsende, bleibt sie online; übergibt bytebrise später, bleibt sie bis zur Übergabe online. § 11.7 Absatz 1 gilt für die eingebrachte Website nicht.
11.6 Herauskauf und Rechteübergang nach 24 Monaten
(1) Der Kunde kann die dauerhaften Nutzungsrechte (§ 7 Absatz 6) an Gestaltung, Quellcode und Konfiguration der Website jederzeit während der Vertragslaufzeit einmalig für 1.990 € als Endpreis herauskaufen; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Rechte gehen über, sobald der Herauskaufpreis und alle bis dahin fälligen Beträge aus diesem Vertrag bezahlt sind.
(2) Mit dem Herauskauf endet der Vertrag über „bytebrise Sichtbar“ zum Ende des Kalendermonats, in dem der Herauskaufpreis bezahlt ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Erklärt der Kunde bis dahin in Textform, dass er Pflege, Hosting und die übrigen Leistungen behalten will, läuft der Vertrag für 149 € im Monat weiter und bleibt nach § 11.3 kündbar.
(3) Die Frist von 24 Monaten beginnt am vereinbarten Arbeitsstart. Besteht der Vertrag bis zum Ablauf dieser Frist und sind bis dahin alle fälligen Beträge aus diesem Vertrag bezahlt (Einrichtungsgebühr und Monatsentgelte), erwirbt der Kunde mit Fristablauf die dauerhaften Nutzungsrechte ohne zusätzlichen Kaufpreis. Sind bei Fristablauf noch fällige Beträge offen, erwirbt er die Rechte an dem Tag, an dem sie vollständig bezahlt sind, auch wenn der Vertrag inzwischen beendet ist; die Frist selbst verlängert sich dadurch nicht. Pflege, Hosting und die übrigen Leistungen laufen nach dem Rechteerwerb für 149 € im Monat weiter, bis der Vertrag nach § 11.3 gekündigt wird.
(4) Endet der Vertrag vor Ablauf der 24 Monate, ohne dass der Kunde dauerhafte Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt er sie auch nicht anteilig; gezahlte Einrichtungsgebühr und Monatsentgelte werden nicht auf den Herauskaufpreis angerechnet. Hat der Kunde gekündigt, kann er den Herauskauf nach Absatz 1 noch bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Textform verlangen. Kündigt bytebrise aus wichtigem Grund, kann der Kunde den Herauskauf innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung verlangen. Das Verlangen wird nur wirksam, wenn der Kunde den Herauskaufpreis und alle fälligen Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende bezahlt; bis dahin bleibt die Website ohne weiteres Entgelt online, und der Kunde darf sie weiter nutzen. Zahlt er nicht fristgerecht, entfällt das Verlangen ohne Zahlungspflicht, und es gilt § 11.7.
(5) Mit dem Rechteerwerb übergibt bytebrise dem Kunden auf Verlangen die Dateien der Website (Quellcode, Konfiguration, Medien und Inhalte) in gängigen Formaten innerhalb von 5 Werktagen. Endet der Vertrag nach dem Rechteerwerb, bleibt die Website bis zur Übergabe online, längstens 14 Tage nach Vertragsende; übergibt bytebrise später, bleibt sie bis zur Übergabe online. Ein weiteres Entgelt fällt dafür nicht an. Der Anspruch auf Übergabe besteht auch nach Vertragsende, wenn der Kunde ihn innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende geltend macht. Dienste, die auf Systemen von bytebrise oder Dritter laufen (zum Beispiel Formularversand, Kundenportal, Statistik, Terminbuchung), sind nicht Teil der Übergabe und enden mit dem Vertrag.
(6) Eine Kündigung nach dem Rechteerwerb beendet die laufenden Leistungen, nicht die erworbenen dauerhaften Nutzungsrechte.
11.7 Vertragsende, Export und Domain
(1) Endet der Vertrag, ohne dass der Kunde zuvor dauerhafte Nutzungsrechte nach § 11.6 erworben hat, wird die Website mit Wirksamwerden der Kündigung deaktiviert und nicht mehr bereitgestellt. § 11.5 Absatz 4 (eingebrachte Website) und § 11.6 Absatz 4 (Herauskauf nach Kündigung) bleiben unberührt.
(2) bytebrise stellt dem Kunden die von ihm gelieferten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Kundendaten) innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsende in gängigen, weiterverwendbaren Dateiformaten zum Export zur Verfügung.
(3) Die Domain verbleibt Eigentum des Kunden. Wurde sie über bytebrise registriert oder verwaltet, überträgt bytebrise sie auf einen vom Kunden benannten Account, sofern der Kunde dies innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende verlangt.
11.8 Direktkauf (alternatives Angebot)
(1) Anstelle von „bytebrise Sichtbar“ kann eine Website auch als Einmal-Auftrag beauftragt werden (Klassik-Paket, § 3.2). Der Preis richtet sich nach dem individuellen Angebot.
(2) Für Websites im Klassik-Paket kann zusätzlich eine monatliche Pflegeleistung vereinbart werden. Diese ist monatlich zum Monatsende kündbar; es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Leistungsumfang der Pflege ergibt sich aus dem individuellen Angebot und entspricht, sofern nicht anders vereinbart, nicht dem Änderungsumfang nach § 11.4.
§ 12 Preisänderungen
(1) Die vereinbarten Preise sind Endpreise und bleiben für die Vertragslaufzeit unverändert. Eine automatische Preisanpassung, etwa nach einem Preisindex, findet nicht statt.
(2) Eine Änderung der Preise ist nur durch ausdrückliche neue Vereinbarung in Textform möglich. Ohne Zustimmung des Kunden gilt der bisherige Preis weiter.
§ 13 Mängel und Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen (Websites im Klassik-Paket, Printprodukte) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, in Textform zu rügen. Diese Frist gilt ausdrücklich nicht für Verbraucher; für diese gelten die gesetzlichen Fristen ohne Einschränkung.
(3) Liegt ein Mangel vor, hat bytebrise zunächst das Recht zur Nacherfüllung. bytebrise kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung erfolgt.
(4) Für gesondert beauftragte Pflegeleistungen gilt § 3.5; für das Monatsprodukt gelten zusätzlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen nach § 11. Für diese Dienstleistungen (Online-Marketing, Pflege/Support) gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag. Ein Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 14 Haftung
(1) Für die Haftung von bytebrise gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Daten, die er an bytebrise übermittelt oder auf einem von bytebrise verwalteten System hinterlegt, regelmäßig selbst zu sichern.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit bytebrise personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, vereinbaren beide Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser beschreibt insbesondere Zweck, Datenarten, betroffene Personen, Weisungen, eingesetzte Unterauftragnehmer, Schutzmaßnahmen und die Rückgabe oder Löschung bei Vertragsende. Ein allgemeiner Link ersetzt diese Vereinbarung nicht; eine Orientierung bietet bytebrise.com/avv.html.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von bytebrise.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (bytebrise, Inhaber Jakob Serfözö, Balduin-Helm-Straße 71b, 82256 Fürstenfeldbruck, E-Mail: hello@bytebrise.com, Telefon: +49 8141 5098988) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn bytebrise die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch bytebrise verlieren. bytebrise wird Sie vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich um diese Zustimmung bitten.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: bytebrise, Jakob Serfözö, Balduin-Helm-Straße 71b, 82256 Fürstenfeldbruck, E-Mail: hello@bytebrise.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. bytebrise ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von bytebrise (Fürstenfeldbruck). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Änderungen werden zur Dokumentation in Textform festgehalten. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
§ 18 Preview-Entwürfe im Rahmen der Kontaktanbahnung
(1) bytebrise erstellt gelegentlich unverbindliche Gestaltungsentwürfe („Preview-Entwürfe") für Unternehmen, mit denen ein möglicher Auftrag besprochen werden soll. Diese Entwürfe dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Verbesserungen und bilden keinen Auftrag ab.
(2) Für unverlangte Entwürfe verwenden wir eigene oder hierfür lizenzierte Inhalte und fiktive Betriebsdaten. Fremde Logos, Fotos und Texte übernehmen wir nur nach vorheriger dokumentierter Erlaubnis der berechtigten Person. Ein Entwurf wird sichtbar als solcher bezeichnet und nicht als Internetauftritt des dargestellten Betriebs angeboten.
(3) Preview-Entwürfe werden unter einer nicht indizierten Adresse abgelegt
(/preview/{slug}/) und durch technische Maßnahmen (robots.txt,
X-Robots-Tag: noindex) von der Auffindbarkeit über Suchmaschinen ausgeschlossen. Ein
noindex-Hinweis ist keine Zugangssperre und keine Zusage, dass Dritte die Seite nicht
finden. Der Link wird ausschließlich dem angesprochenen Unternehmen mitgeteilt.
(4) Der betroffene Rechteinhaber (Inhaber der Ursprungsinhalte) kann jederzeit in Textform an hello@bytebrise.com die Entfernung des Preview-Entwurfs verlangen. bytebrise entfernt den Entwurf dann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen.
(5) Kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen dem potenziellen Kunden und bytebrise, wird der Preview-Entwurf entweder in die beauftragte Website überführt oder gelöscht. Kommt kein Vertragsschluss zustande, wird der Entwurf spätestens drei Monate nach der letzten Kommunikation mit dem potenziellen Kunden gelöscht.
(6) Mit dem Preview-Entwurf ist keine Aussage verbunden, der potenzielle Kunde habe einen Auftrag erteilt oder stehe in geschäftlicher Beziehung zu bytebrise. Jede Verwechslung mit einem freigegebenen Referenzprojekt ist ausgeschlossen. Personenbezogene Interessentendaten behandeln wir nach den hierfür geltenden Datenschutzhinweisen.
Stand
18.10.2026