DSGVO-Kontaktformular für Handwerker
Ein Kontaktformular auf der Handwerker-Website wirkt harmlos, ist aber ein häufiger Grund für DSGVO-Beanstandungen. Was Pflicht ist, was vermeidbar ist, und wie ein wirklich konformes Formular aussieht.
Was DSGVO konkret verlangt
Für ein Kontaktformular braucht es meist keine gesonderte Einwilligung: Die Verarbeitung ist zur Bearbeitung der Anfrage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich. Sinnvoll ist trotzdem: kein Häkchen voreingestellt, ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung, Zweck der Verarbeitung benannt. Im Einzelfall beim Fachanwalt prüfen lassen.
Der Hinweis auf die Datenschutz-Erklärung muss direkt am Formular sein, nicht nur im Footer. Eine Verlinkung zur Datenschutz-Erklärung reicht, aber sie muss anklickbar und sichtbar sein.
Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden wie nötig. Eine Schreinerei-Anfrage darf nicht 5 Jahre in der Inbox liegen wenn die Anfrage nach 4 Wochen abgelehnt wurde.
Die Pflichtfelder
Name und E-Mail-Adresse sind die Basis. Telefonnummer ist üblich aber optional. Die Daten müssen klar als Pflicht oder freiwillig gekennzeichnet sein, am besten mit Stern für Pflicht.
Das Anliegen-Feld sollte mindestens 300 Zeichen erlauben, weil Anfragen sonst kommunikativ unzureichend sind. Eine Auswahl-Box mit Standard-Gewerken kann die Erstbearbeitung erleichtern.
Kein Geburtsdatum, kein Familienstand, keine sensiblen Daten. Was nicht für den Auftrag relevant ist, darf nicht erhoben werden.
Die Pflicht-Einwilligungen
Erstens: Einwilligung zur Datenverarbeitung für die Anfrage selbst. Standard-Text wie Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage ein.
Zweitens: Bestätigung dass die Datenschutz-Erklärung gelesen wurde. Mit Direkt-Link zur Datenschutz-Seite.
Dritte Einwilligung nur falls Newsletter oder Folge-Werbung geplant: explizit für genau diesen Zweck, getrennt vom Anfrage-Häkchen. Wenn Sie keine Newsletter planen, weg lassen, weil unnötige Häkchen die Abbruch-Rate erhöhen.
Was ein konformes Setup technisch braucht
HTTPS-Verschlüsselung der Übertragung. Ohne SSL-Zertifikat fehlt eine von der DSGVO geforderte technische Schutzmaßnahme, das kann im Einzelfall beanstandet werden.
Server-Standort vorzugsweise in der EU. Bei Cloudflare und Strato ist das gegeben. Bei Drittanbieter-Formularen wie Typeform oder Google Forms ist Vorsicht geboten, weil die Daten in den USA verarbeitet werden können.
Kein automatisches Tracking ohne Einwilligung. Wer Google Analytics auf der Formular-Seite hat ohne Consent-Banner mit Opt-in, ist abmahngefährdet.
Kein reCAPTCHA von Google ohne Einwilligung. Auch das ist ein Drittanbieter-Tracking und braucht Consent. Wer Spam abwehren will, ohne reCAPTCHA: Honeypot-Felder oder hCaptcha als Alternative.
Was wir bei bytebrise standardmäßig machen
Eigenes Formular ohne externe Drittanbieter, abgesichert mit Honeypot-Spam-Schutz. Server-Verarbeitung bei Cloudflare in der EU. SSL-Zertifikat per Let-s-Encrypt automatisch erneuert.
Die Einwilligungs-Texte sind anwaltlich abgenommene Vorlagen die wir pro Kunde leicht anpassen. Datenschutz-Erklärung passend zum Formular generiert.
Wer auf der Website auch ein Online-Termin-Tool, einen Newsletter oder eine CRM-Integration nutzt, bekommt eine konsolidierte Consent-Lösung mit einem einzigen Banner-Aufruf statt drei Pop-Ups hintereinander.
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