Mandanten-Bewertungen rechtssicher sammeln
Bewertungen sind der wichtigste Trust-Hebel bei Steuerberater-Recherchen. 78 Prozent der Mandanten lesen Bewertungen vor der Erstanfrage. Aber bei Steuerberatern gelten besondere Regeln, Verschwiegenheit und BOStB.
Warum Steuerberater-Bewertungen anders sind als bei normalen Dienstleistern
Ein Steuerberater darf keine Fall-Details aus einer Bewertung kommentieren, das wäre Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht. Auch öffentlich für oder gegen eine Bewertung argumentieren ist heikel.
Anders als bei Restaurants ist eine schlechte Bewertung kaum sachlich zu entkräften, Verschwiegenheit lässt das nicht zu. Vorbeugung ist die einzige Strategie.
Wo Bewertungen abgegeben werden, die wichtigsten Kanäle
Google Business Profile: wichtigster Kanal, ranking-relevant und sehr sichtbar. Pflichtprogramm.
DATEV-Kanzlei-Finder mit Bewertungs-Modul: spezifisch für Steuerberater-Suche.
ProvenExpert: aggregiert Bewertungen, gut für Website-Integration mit Echtheits-Siegel.
Eigene Website mit Testimonial-Block: nur mit schriftlichem Mandanten-Consent.
Der richtige Zeitpunkt um nach Bewertung zu fragen
Direkt nach Steuererklärungs-Erstellung wenn das Ergebnis positiv war, nicht zwischendurch.
Persönlich (per Mail oder im Gespräch), nicht über automatisierte Tools.
Bitte mit Hinweis: „Falls Sie zufrieden waren, helfen Sie zukünftigen Mandanten mit einer Bewertung bei Google. Bitte nennen Sie keine konkreten Steuer-Details, das wäre für unsere Verschwiegenheitspflicht problematisch.“
Bewertungen auf der eigenen Website einbinden
Echte Bewertungen mit Klarname brauchen schriftliche Mandanten-Zustimmung. Wir liefern ein DSGVO-konformes Consent-Formular.
Anonymisierte Bewertungen („M.K., GmbH-Mandant 2025“) sind ohne separate Zustimmung möglich, wenn der Fall nicht identifizierbar ist.
Strukturierte Daten: Review-Schema in JSON-LD einbetten. Aktiviert in Google Sterne-Darstellung in SERPs.
Wie Sie mit schlechten Bewertungen umgehen
Erst prüfen: sachlich oder beleidigend? Sachliche Kritik bleibt stehen, Falsch-Behauptungen können bei Google gemeldet werden.
Antwort schreiben, aber ohne Fall-Details. „Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit. Aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht können wir hier nicht ins Detail gehen und bieten Ihnen ein klärendes Gespräch unter [Telefon] an.“
Bei eindeutigen Falsch-Behauptungen: Löschungs-Antrag bei Google, ggf. mit anwaltlicher Hilfe.
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