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Insights · Steuerberater

Mandantenakquise online (BOStB-konform)

Steuerberater dürfen 2026 online akquirieren, aber unter strengen BOStB-Regeln. Was ist erlaubt, was nicht, und welche Kanäle funktionieren tatsächlich?

Was BOStB §57 zur Werbung sagt

Werbung ist erlaubt, wenn sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen konkreten Mandats-Auftrag gerichtet ist. Klingt schwammig, ist es auch, aber die Grenzen sind klar.

Erlaubt: Beschreibung der Spezialisierungen, Veröffentlichung von Fachbeiträgen, GBP-Pflege, Online-Erstgespräch-Buchung. Nicht erlaubt: Erfolgsversprechen („garantierte Steuerersparnis“), aufdringliche Direkt-Akquise (E-Mail an Unternehmen ohne Geschäftsbeziehung), Rabatt-Aktionen.

Lokale Auffindbarkeit als Haupt-Kanal

70 Prozent der Mandantengewinnung läuft 2026 über Google-Lokal-Suche und GBP. Spezialisierungs-URLs auf der Website (siehe separater Artikel), GBP mit echten Bewertungen und Posts, NAP-Konsistenz über alle Verzeichnisse.

Steuerberaterkammer-Verzeichnis und DATEV-Kanzlei-Finder sind die zwei wichtigsten Branchen-Verzeichnisse. Eintrag prüfen, Konsistenz mit Website sicherstellen.

Content-Marketing, was 2026 erlaubt und sinnvoll ist

Fachbeiträge zu aktuellen Themen: Gesetzesänderungen, Steuer-Spar-Tipps innerhalb der Legalität, BFH-Urteile. Erlaubt und SEO-stark.

Newsletter mit Steuer-News für Bestandsmandanten: erlaubt (B2B mit bestehendem Mandats-Verhältnis).

Newsletter an Nicht-Mandanten: nur mit ausdrücklichem Opt-in (DSGVO). Werbenden Inhalt vermeiden.

LinkedIn-Artikel mit Fachthemen: sehr stark für B2B-Akquise, BOStB-konform wenn sachlich.

Empfehlungs-Marketing systematisieren

Direkter Akquise per Cold-Mail ist BOStB-widrig. Empfehlungs-Marketing dagegen ist seit jeher der stärkste Akquise-Kanal für Steuerberater.

Konkret: Mandanten aktiv um Weiterempfehlung bitten (am Ende eines erfolgreichen Mandats). Empfehlungs-Programme mit Sach-Bonus (z.B. „Bei erfolgreicher Empfehlung übernehmen wir Ihre nächste Steuererklärung um 100 Euro günstiger“) sind im Graubereich, vorher Kammer fragen.

Partnerschaften mit anderen Beratern (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Bank-Berater) für Cross-Empfehlungen: erlaubt und sehr wirksam.

Google Ads, geht das überhaupt?

Ja, Google Ads sind BOStB-konform wenn die Anzeigen sachlich sind. Texte wie „Steuerberater München · Schwerpunkt Heilberufe · Kostenloses Erstgespräch“ sind erlaubt.

Nicht erlaubt: Erfolgsversprechen, Rabatte, abwertende Vergleiche zur Konkurrenz.

Realistisches Budget: 300-800 Euro/Monat für lokale Suche in mittelgroßen Städten. In München deutlich höher (1.500-3.000 Euro).

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