Insights · Steuerberater

Mandantenakquise online (BOStB-konform)

Steuerberater dürfen 2026 online akquirieren, aber unter strengen BOStB-Regeln. Was ist erlaubt, was nicht, und welche Kanäle funktionieren tatsächlich?

Google-Ads-Klickverlauf und eine Google-Suche, bei der bytebrise als erstes Ergebnis erscheint

Was BOStB §57 zur Werbung sagt

Werbung ist erlaubt, wenn sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen konkreten Mandats-Auftrag gerichtet ist. Klingt schwammig, ist es auch, aber die Grenzen sind klar.

Erlaubt: Beschreibung der Spezialisierungen, Veröffentlichung von Fachbeiträgen, GBP-Pflege, Online-Erstgespräch-Buchung. Nicht erlaubt: Erfolgsversprechen („garantierte Steuerersparnis“), aufdringliche Direkt-Akquise (E-Mail an Unternehmen ohne Geschäftsbeziehung), Rabatt-Aktionen.

Lokale Auffindbarkeit als Haupt-Kanal

70 Prozent der Mandantengewinnung läuft 2026 über Google-Lokal-Suche und GBP. Spezialisierungs-URLs auf der Website (siehe separater Artikel), GBP mit echten Bewertungen und Posts, NAP-Konsistenz über alle Verzeichnisse.

Steuerberaterkammer-Verzeichnis und DATEV-Kanzlei-Finder sind die zwei wichtigsten Branchen-Verzeichnisse. Eintrag prüfen, Konsistenz mit Website sicherstellen.

Content-Marketing, was 2026 erlaubt und sinnvoll ist

Fachbeiträge zu aktuellen Themen: Gesetzesänderungen, Steuer-Spar-Tipps innerhalb der Legalität, BFH-Urteile. Erlaubt und SEO-stark.

Newsletter mit Steuer-News für Bestandsmandanten: erlaubt (B2B mit bestehendem Mandats-Verhältnis).

Newsletter an Nicht-Mandanten: nur mit ausdrücklichem Opt-in (DSGVO). Werbenden Inhalt vermeiden.

LinkedIn-Artikel mit Fachthemen: sehr stark für B2B-Akquise, BOStB-konform wenn sachlich.

Empfehlungs-Marketing systematisieren

Direkter Akquise per Cold-Mail ist BOStB-widrig. Empfehlungs-Marketing dagegen ist schon immer der stärkste Akquise-Kanal für Steuerberater.

Konkret: Mandanten aktiv um Weiterempfehlung bitten (am Ende eines erfolgreichen Mandats). Empfehlungs-Programme mit Sach-Bonus (z.B. „Bei erfolgreicher Empfehlung übernehmen wir Ihre nächste Steuererklärung um 100 Euro günstiger“) sind im Graubereich, vorher Kammer fragen.

Partnerschaften mit anderen Beratern (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Bank-Berater) für Cross-Empfehlungen: erlaubt und sehr wirksam.

Google Ads, geht das überhaupt?

Ja, Google Ads sind BOStB-konform wenn die Anzeigen sachlich sind. Texte wie „Steuerberater München · Schwerpunkt Heilberufe · Kostenloses Erstgespräch“ sind erlaubt.

Nicht erlaubt: Erfolgsversprechen, Rabatte, abwertende Vergleiche zur Konkurrenz.

Realistisches Budget: 300-800 Euro/Monat für lokale Suche in mittelgroßen Städten. In München deutlich höher (1.500-3.000 Euro).

Kanzlei-Website mit Substanz?

Wir bauen Steuerberater-Webseiten mit Schema-Tiefe, transparenten Festpreisen und Lighthouse-Werten über 90. Erstgespräch kostenfrei.

Kostenloses Erstgespräch