Energieausweis-Pflicht im Online-Inserat
Seit Mai 2014 sind im Online-Inserat 5 Energieausweis-Angaben Pflicht. Abmahnwellen 2024-2026 zeigen: viele Makler verstoßen unwissentlich. Was muss konkret rein?
Die 5 Pflicht-Angaben nach EnEV §16a
Erstens: Art des Energieausweises, Bedarfsausweis ODER Verbrauchsausweis. Eindeutige Angabe.
Zweitens: Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a). Bei Wohngebäuden für Heizung + Warmwasser.
Drittens: wesentlicher Energieträger der Heizung. Beispiele: Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe Luft/Wasser.
Viertens: Baujahr des Wohngebäudes laut Energieausweis.
Fünftens: Energieeffizienzklasse (A+ bis H), seit Mai 2014 für neue Ausweise vorgeschrieben.
Was passiert bei Verstoß
Abmahnung durch Wettbewerber oder Wettbewerbsverbände (z.B. Verbraucherzentrale, Wettbewerbszentrale).
Bußgeld bis 15.000 Euro pro Inserat möglich (laut §27 EnEV in der zuletzt gültigen Fassung).
Aktuelle Welle 2024-2026: hunderte Abmahnungen pro Quartal dokumentiert, vor allem bei kleineren Maklerbüros ohne CMS-Erzwingung.
Wann der Energieausweis NICHT erforderlich ist
Bei reiner Eigennutzung (kein kommerzielles Inserat).
Bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche.
Bei Baudenkmälern (Ausnahme nach EnEV §1 Abs. 3).
Bei Verkauf ohne Inserat (z.B. private Vermittlung an Bekannte).
Wie man die Angaben rechtssicher in Online-Inseraten platziert
Sichtbar im Anzeige-Bereich, nicht nur in Anhang oder Footer.
Schriftgröße nicht kleiner als die Eckdaten (Kaufpreis, Wohnfläche).
Bei Bedarfsausweis: zusätzlicher Hinweis „Bedarf laut Ausweis“, sonst Verwechslungsgefahr mit Verbrauch.
Aktualität: ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Bei abgelaufenem Ausweis: neuer Ausweis vor neuem Inserat erforderlich.
Was wir bei bytebrise einbauen
Objekt-CMS mit Pflicht-Feldern: ohne diese 5 Angaben kann das Objekt nicht veröffentlicht werden.
Validierung bei Eingabe: Endenergiebedarf muss numerisch sein, Effizienzklasse aus Dropdown.
Sichtbare Platzierung im Anzeige-Template (nicht in versteckten Tooltips).
Synchronisation mit ImmoScout24-API: Pflichtfelder werden bei API-Export mitgeliefert, kein nachträgliches Eintragen nötig.
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