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Ratgeber · August 2026

Sieben Fragen, bevor Sie einen Webdesign-Auftrag vergeben

Ob ein Webdesign-Angebot fair ist, entscheidet sich nicht am Preis, sondern an sieben Antworten: Firmenalter, Referenzen, Eigentum, SEO-Leistung, Preismodell, Texte und der Umgang mit Unzufriedenheit. Die wichtigste davon können Sie vor dem Gespräch selbst nachschlagen, kostenlos und in zwei Minuten. Wir bauen selbst Websites und sind damit befangen, das steht hier bewusst gleich am Anfang.

Warum der Preis allein nichts beweist

In einem deutschsprachigen Selbstständigen-Forum beschrieb am 07.05.2026 jemand die eigene Angebotslage so: „Preislich ist da alles von 300€ bis 5.000€ dabei." Vermutet wurde, dass bei den günstigen Anbietern eine KI-Website dahintersteckt. Ein Kommentator machte daraus eine Faustregel: Wer eine Website für 300 bis 1.000 Euro inklusive SEO anbiete, liefere zu 100 Prozent Baukasten, KI oder Template.

An der Rechnung dahinter ist etwas dran. Konzept, eigene Texte, saubere Technik und Betreuung sind Arbeitszeit, und Arbeitszeit zu deutschen Sätzen ist unter 1.000 Euro kaum unterzubringen. Nur zieht die Regel daraus den falschen Schluss. Ein angepasstes Template ist kein schlechtes Geschäft. Für einen Solo-Betrieb mit drei Seiten kann es genau richtig sein. Es muss nur jemand offen sagen, dass es eines ist, und dazu, was Sie selbst zuliefern müssen.

Nach oben funktioniert die Faustregel noch schlechter. In einer Diskussion vom 31.07.2026 rechnete ein Gründer im selben Forum öffentlich ab: 2.000 Euro Setup und 100 Euro monatlich für eine schlichte Funnel-Website, dazu 1.000 Euro Anzeigenbudget. Nach zwei Monaten standen sechs Leads auf der Liste, nach seiner Aufstellung kein einziger brauchbarer. Ein hoher Preis beweist also so wenig wie ein niedriger.

Damit die Größenordnung nicht abstrakt bleibt, ein Ankerpunkt aus unserer eigenen Liste: Ein Auftritt mit drei Seiten beginnt bei uns bei 1.490 € als Endpreis nach §19 UStG, einmalig und ohne monatliche Grundgebühr. Vergleichbare Agentur-Projekte liegen nach öffentlichen Kostenratgebern (Stand 20.07.2026) etwa beim Doppelten. Beide Zahlen sind Orientierung, kein Maßstab. Was ein Angebot taugt, steht nicht im Preis, sondern in den Antworten auf die folgenden sieben Fragen. Alle sieben lassen sich in einem Gespräch stellen, ohne dass Sie Fachwissen brauchen.

Frage 1: Wie alt ist das Unternehmen wirklich?

Das ist die einzige der sieben Fragen, die Sie beantworten können, bevor Sie überhaupt mit jemandem sprechen. Und sie ist die härteste, weil die Antwort öffentlich ist und sich nicht verhandeln lässt.

In der Diskussion vom 31.07.2026 hatte ein Teilnehmer genau das getan. Er sah im Handelsregister nach: Die GmbH des Anbieters war dort keine drei Monate zuvor eingetragen worden, während die Firma mit acht Jahren Erfahrung und 1.500 Kunden warb. Das ist die Recherche eines Forumsteilnehmers, wir haben sie nicht nachgeprüft. Nachprüfbar ist sie aber, von jedem, ohne Kosten.

So gehen Sie vor:

  1. handelsregister.de aufrufen. Der Abruf der Registerinhalte ist seit dem 1. August 2022 kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
  2. Nach der Firmierung suchen, nicht nach dem Marken- oder Produktnamen. Den genauen Wortlaut liefert das Impressum: Wer im Handelsregister steht, muss dort Registergericht und Registernummer angeben, das schreibt §5 DDG vor.
  3. Den aktuellen Abdruck (AD) öffnen. Er zeigt Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, Stammkapital und das Datum der Eintragung.
  4. Für die Vorgeschichte den chronologischen Abdruck (CD) öffnen. Dort steht jede Änderung mit Datum, also auch frühere Firmennamen und Wechsel in der Geschäftsführung.

Jetzt der wichtige Teil, damit Sie aus dem Datum nicht den falschen Schluss ziehen. Ein junges Registerdatum ist für sich genommen kein Warnsignal. Viele gute Anbieter haben jahrelang als Einzelunternehmen gearbeitet und erst spät eine GmbH gegründet; das Register zeigt dann die Gründung der GmbH, nicht den Beginn der Arbeit. Freiberufler können sich gar nicht eintragen lassen, kleine Einzelunternehmen müssen es nicht. Wenn Sie nichts finden, ist das häufig völlig normal und sagt über die Qualität nichts aus.

Interessant wird das Datum erst im Vergleich mit dem, was beworben wird. Acht Jahre auf der Website und drei Monate im Register sind kein Beweis für irgendetwas, aber eine Frage wert: Woher kommen die acht Jahre? Wer das ruhig und konkret beantwortet, hat die Frage beantwortet. Wer ausweicht, hat auch geantwortet.

Wie frisch manche Anbieter tatsächlich sind, lässt sich in denselben Foren mitlesen. Anfang August 2026 fragte ein angehender Webdesigner dort, wie er die 100 bis 200 Euro für den Anwalt vor dem Start seiner eigenen Agenturseite sparen könne. Ein Kommentar riet ihm, Impressum und Datenschutzerklärung von der KI erzeugen zu lassen. Für Kundenverträge hatte er nach eigener Aussage noch keinen Ablauf. Auch das ist kein Grund, Neugründungen auszuschließen. Jeder fängt einmal an. Es ist ein Grund zu fragen, wie das Haus hinter der Website aufgestellt ist.

Frage 2: Zeigen Sie mir drei Kundenseiten, die live sind

Nicht Screenshots, nicht ein Portfolio-Raster mit Mockups auf schwebenden Laptops. Drei Adressen, die Sie im Browser öffnen können. Und dann öffnen Sie sie auch, am besten auf dem Handy. Tote oder längst umgebaute Referenzen kommen im Markt vor, und sie fallen niemandem auf, solange keiner klickt.

Worauf Sie dabei schauen:

  • Lädt die Seite überhaupt? Und ist es noch die Arbeit des Anbieters oder inzwischen ein anderer Auftritt unter derselben Adresse?
  • Ist der Ersteller im Impressum oder im Footer genannt? Viele Agenturen setzen dort einen Credit. Fehlt er, dürfen Sie den genannten Kunden anrufen und fragen, wie die Zusammenarbeit lief. Zwei Minuten, die mehr wert sind als jede Referenzliste.
  • Ist die Telefonnummer auf dem Handy anklickbar? In unserer eigenen Stichprobe von 43 bayerischen Handwerker-Websites (Abruf am 30.07.2026, nicht repräsentativ) hatten 30 Prozent keine klickbare Telefonnummer. Details dazu stehen in der Handwerker-Website-Studie.
  • Wirken die drei Referenzen wie dieselbe Seite in drei Farben? Dann arbeitet der Anbieter mit einem Template. Erlaubt, üblich, oft sinnvoll. Es sollte nur im Angebot stehen und sich im Preis wiederfinden.
  • Gibt es eine Referenz in Ihrer Größenordnung? Wer sonst zwanzigseitige Firmenauftritte baut, ist für Ihre dreiseitige Seite nicht die falsche Wahl. Sie sollten nur wissen, dass Sie der kleinste Auftrag im Kalender sind.

Ich mache das bei fremden Angeboten selbst als Erstes, noch vor dem Preisvergleich. Zahlen wie „1.500 Kunden" kann ich nicht nachprüfen. Drei Adressen kann ich in zwei Minuten nachprüfen. Deshalb fragen Sie nach den Adressen.

Frage 3: Wem gehören Domain und Website am Ende?

Diese Frage entscheidet, ob Sie später wechseln können, ohne von vorn anzufangen. Sie zerfällt in drei Teile: Auf wen läuft die Domain als Inhaber, nicht als Rechnungsempfänger? Bekommen Sie die Zugänge zu Hosting, Redaktionssystem und Mail-Postfächern, oder liegen die beim Anbieter? Und was passiert mit Code, Design und Inhalten, wenn die Zusammenarbeit endet?

In einem Rechtsberatungs-Forum wurde der Kern der Domainfrage schon 2013 knapp zusammengefasst: Die Domain gehört dem, der bei der Registrierungsstelle als Inhaber eingetragen ist. Wer die Rechnung bezahlt, ist eine davon getrennte Frage. Genau hier gehen Wechsel schief, oft Jahre später. Was daraus im Streitfall folgt, ist ein Rechtsthema und keine Webdesign-Frage; wir sind keine Kanzlei.

Ausführlich, mit allen vier Eigentumsdimensionen und dem, was Sie im Vertrag danach suchen müssen, finden Sie das im Beitrag Wem gehört deine Website. Wie wir uns selbst dazu festlegen, fasst die Eigentums-Garantie auf der Preisseite zusammen.

Frage 4: Was genau ist mit SEO gemeint?

„SEO inklusive" ist der unschärfste Posten in fast jedem Angebot. Der Begriff steht für vier verschiedene Arbeiten, die unterschiedlich viel Zeit kosten. Fragen Sie einzeln nach, welche davon drin sind:

  • Technik. Saubere Seitenstruktur, kurze Ladezeit, mobile Darstellung, Sitemap, strukturierte Daten. Fällt einmalig beim Bau an.
  • Inhalt. Recherche, welche Begriffe Ihre Kundschaft tatsächlich eingibt, und Texte, die dazu passen. Wiederkehrende Arbeit, nicht mit dem Launch erledigt.
  • Lokale Sichtbarkeit. Unternehmensprofil bei Google, Einträge in Branchenverzeichnissen, Bewertungen. Meist laufende Betreuung.
  • Messung. Search Console eingerichtet, jemand schaut regelmäßig hinein, Sie bekommen einen verständlichen Bericht.

In einem günstigen Paket meint „SEO inklusive" fast immer nur den ersten Punkt, und davon oft nur einen Teil. Das ist nicht unredlich, solange es so gesagt wird. Unredlich wird es bei Zusagen zu Platzierungen. Kein Anbieter kontrolliert die Sortierung bei Google. Wer Ihnen Platz 1 verspricht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.

Verlangen Sie stattdessen Zahlen. Lighthouse ist ein kostenloses Prüfwerkzeug von Google, das Performance, SEO und Barrierefreiheit als Punktwert ausgibt; jeder kann es auf jede beliebige Seite anwenden. Bei uns bricht der Deploy ab, wenn eine Seite mobil nicht 100 Punkte SEO und mindestens 92 Punkte Barrierefreiheit erreicht. Die Performance messen wir nach dem Livegang an der echten Domain, weil der Wert lokal systematisch zu niedrig ausfällt; der Zielwert dort liegt bei 85 Punkten. Sie müssen diese Schwellen nicht übernehmen. Sie sollten nur überhaupt Werte genannt bekommen, und die Referenzseiten aus Frage 2 sollten sie halten. Wenn Sie das selbst nachprüfen wollen, geht das über unseren Website-Check oder direkt in den Entwicklerwerkzeugen Ihres Browsers.

Frage 5: Festpreis oder Stunden?

Beide Modelle sind sauber, das Risiko sitzt nur an unterschiedlichen Stellen. Wichtig ist, dass Sie wissen, an welcher.

  • Festpreis. Der Anbieter trägt das Risiko, dass es länger dauert. Dafür muss der Umfang vorher genau beschrieben sein. Fragen Sie: Wie viele Seiten sind enthalten, wie viele Korrekturschleifen, und was kostet eine Änderung danach?
  • Stundensatz. Sie tragen das Risiko, dafür bleiben Sie flexibel. Fragen Sie: Wie hoch ist der Satz, wie viele Stunden schätzen Sie, und ab wann melden Sie sich, wenn die Schätzung nicht hält?

Das Warnzeichen ist nicht das Modell, sondern die fehlende Obergrenze. Ein Stundensatz ohne Schätzung und ohne vereinbarte Meldung bei Überschreitung ist ein offenes Ende, und offene Enden werden im Streitfall teuer. Zur Einordnung: Wir arbeiten mit Festpreisen und rechnen zusätzliche Arbeiten mit 110 € pro Stunde ab, ebenfalls als Endpreis nach §19 UStG. Andere rechnen anders, das ist kein Qualitätsmerkmal.

Was hier bewusst nicht steht: Laufzeit, Kündigungsfristen und Monatsgebühren ab Jahr zwei. Die prüfen Sie am konkreten Vertragsdokument, nicht im Gespräch, und dafür gibt es einen eigenen Ratgeber: Was Dauer-Rabatt-Angebote wirklich enthalten. Wenn Sie noch vor dem Angebot stehen und nur eine Größenordnung suchen, hilft Was eine Website mit zwei bis drei Seiten kostet.

Frage 6: Wer schreibt die Texte?

Die Frage klingt nebensächlich und ist der häufigste Grund, warum Website-Projekte monatelang liegenbleiben. Es gibt drei übliche Modelle, und sie unterscheiden sich im Preis deutlich: Sie liefern die Texte fertig, der Anbieter schreibt sie, oder er führt ein Interview mit Ihnen und schreibt daraus. Wenn im Angebot dazu nichts steht, ist im Zweifel das erste Modell gemeint, und dann liegt die Arbeit bei Ihnen.

Seit ein paar Jahren gibt es ein viertes Modell, das selten von selbst benannt wird: Die Texte kommen aus einem Sprachmodell. In dem Fall vom 31.07.2026 waren nach Darstellung des Auftraggebers auch die Werbemittel KI-erzeugt; auf seine Nachfrage bekam er die Antwort, man sei ja schließlich der Marketingexperte.

KI im Werkzeugkasten ist inzwischen Normalität, bei uns ebenso. Die ehrliche Frage ist deshalb nicht, ob ein Modell beteiligt war, sondern wer gegenliest, wer die Fakten prüft und wer am Ende für den Text geradesteht. Ein Anbieter, der offen sagt, dass er KI einsetzt, und beschreiben kann, wie er das Ergebnis kontrolliert, ist Ihnen lieber als einer, der die Frage abbügelt.

Ein praktischer Test dauert fünf Minuten: Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Absatz Beispieltext für Ihr Unternehmen schreiben. Kommen darin Ihr Ort, Ihre Leistung und Ihre Kundschaft konkret vor, hat jemand zugehört. Steht dort nur, dass Sie zuverlässig, engagiert und immer für Ihre Kunden da sind, wissen Sie genug.

Eine Sonderfrage gehört dazu: Wer erstellt Impressum und Datenschutzerklärung? Wenn die Antwort „macht die KI" lautet, fragen Sie nach, wer im Fall einer Abmahnung dafür einsteht.

Frage 7: Was gilt, wenn ich unzufrieden bin?

Die unangenehmste Frage der Liste, und die einzige, die Sie zwingend im guten Moment stellen müssen, weil sie im schlechten nichts mehr nützt. In einer Rechtsberatungs-Anfrage von 2016 beschrieb ein Auftraggeber sein Ergebnis als „äußerst lieblos gehalten" und die Zusammenarbeit so, dass man „einfach ständig aneinander vorbei" rede. Ab diesem Punkt steht Aussage gegen Aussage, und wer vorher nichts festgehalten hat, verhandelt aus einer schlechten Lage.

Vier Punkte klären Sie deshalb vorher:

  1. Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten, und was kostet die nächste? Eine Zahl im Angebot verhindert die häufigste Streitfrage überhaupt.
  2. Gibt es Zwischenstände zur Freigabe? Wer erst das fertige Ergebnis sieht, kann nur noch annehmen oder ablehnen. Ein Entwurf nach der ersten Runde ist der wirksamste Schutz, weil Umsteuern dort noch billig ist.
  3. Wie ist die Zahlung aufgeteilt? Anzahlung, Teilbetrag bei Freigabe des Entwurfs, Rest bei Abnahme ist verbreitet. Volle Vorkasse nimmt Ihnen jedes Druckmittel.
  4. Was passiert bei Abbruch? Bekommen Sie das, was bis dahin entstanden ist, in nutzbarer Form, oder war die Anzahlung verloren?

Ob Sie ein Ergebnis am Ende ablehnen und die Zahlung zurückhalten können, hängt davon ab, was vertraglich geschuldet war. Das ist eine Rechtsfrage, keine Geschmacksfrage, und wir sind keine Kanzlei. Genau deshalb ist die schriftliche Beschreibung des Leistungsumfangs vor Projektstart der wichtigste Teil des Vertrags, wichtiger als jede Klausel weiter hinten.

Die sieben Fragen auf einen Blick

Nehmen Sie diese Tabelle mit ins Gespräch und notieren Sie die Antworten stichwortartig. Wenn Sie drei Angebote so nebeneinanderlegen, werden sie vergleichbar.

Auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollen, die dritte Spalte nennt das jeweilige Warnsignal.
FrageGute AntwortNachhaken bei
Wie alt ist die Firma?Deckt sich mit dem Registereintrag oder wird erklärtBeworbenen Jahren ohne Beleg
Drei Kundenseiten, live?Drei Adressen, alle erreichbarScreenshots statt Adressen
Wem gehört alles?Domain und Inhalte auf Ihren Namen, Zugänge bei Ihnen„Das regeln wir später"
Was heißt SEO hier?Benennt Technik, Inhalt, lokal, Messung einzelnZusagen zu Platzierungen
Festpreis oder Stunden?Umfang schriftlich oder Schätzung mit ObergrenzeStunden ohne Schätzung
Wer schreibt die Texte?Klar zugeordnet, KI-Einsatz offen benanntAusweichen bei der KI-Frage
Und wenn ich unzufrieden bin?Korrekturschleifen und Zahlungsschritte stehen im AngebotVolle Vorkasse

Für die technische Seite nach dem Launch gibt es außerdem eine eigene Launch-Checkliste, die andere Punkte abdeckt als dieses Gespräch.

Was diese Fragen nicht leisten

Sie sortieren nicht in gute und schlechte Anbieter, sondern in klare und unklare. Jemand kann alle sieben Fragen sauber beantworten und trotzdem nicht zu Ihnen passen, weil die Chemie nicht stimmt oder weil er Ihre Branche nicht kennt. Umgekehrt kann ein Einzelkämpfer, den Sie bei Frage 1 im Register gar nicht finden, genau der Richtige sein.

Was die Fragen leisten: Sie machen unterschiedliche Angebote vergleichbar. Wenn zu drei Angeboten dieselben sieben Antworten notiert sind, ist die Spanne von 300 bis 5.000 Euro kein Rätsel mehr. Sie sehen dann, wofür der Unterschied steht, und können entscheiden, ob Sie ihn brauchen. Manchmal lautet die Antwort: nein, das günstigste Angebot reicht.

Diese Liste gilt auch für uns. Wenn Sie sie bei bytebrise durchgehen und eine Antwort nicht überzeugt, ist das ein Ergebnis, mit dem Sie arbeiten können. Was wir zu Preis und Eigentum sagen, haben wir offen auf der Preise-Seite hinterlegt, sodass Sie es vor jedem Gespräch nachlesen können.

Häufige Fragen

Ist ein Angebot unter 1.000 Euro automatisch unseriös?
Nein. Unter 1.000 Euro sind Konzept, eigene Texte, saubere Technik und Betreuung rechnerisch kaum abzubilden, deshalb steckt in dieser Preisklasse häufig ein angepasstes Template. Das kann für den Start völlig ausreichen. Entscheidend ist, ob der Anbieter offen sagt, dass es ein Template ist, und was Sie selbst zuliefern müssen.
Wie prüfe ich kostenlos, wie lange es eine Firma schon gibt?
Über handelsregister.de. Der Abruf ist seit dem 1. August 2022 kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Suchen Sie nach der Firmierung, die im Impressum steht, und öffnen Sie den aktuellen Abdruck (AD) für Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung und Eintragungsdatum. Der chronologische Abdruck (CD) zeigt zusätzlich frühere Firmennamen und Wechsel in der Geschäftsführung.
Der Anbieter steht gar nicht im Handelsregister. Ist das ein schlechtes Zeichen?
Nein. Freiberufler können sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, und kleine Einzelunternehmen müssen es nicht. Sehr viele gute Anbieter tauchen dort deshalb nicht auf. Ein Registereintrag ist kein Qualitätsmerkmal, er ist nur eine zusätzliche Möglichkeit, beworbene Angaben gegenzuprüfen.
Was mache ich, wenn ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin?
Ob Sie ein Ergebnis ablehnen oder die Zahlung zurückhalten können, hängt davon ab, was vertraglich geschuldet war. Das ist eine Rechtsfrage, für die Sie anwaltlichen Rat brauchen, bytebrise ist keine Kanzlei. Praktisch schützen Sie sich vorher: schriftlicher Leistungsumfang, Zwischenstände zur Freigabe, eine feste Zahl an Korrekturschleifen und eine Zahlung in Teilbeträgen statt voller Vorkasse.

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Zitiervorschlag

bytebrise (August 2026): Sieben Fragen, bevor Sie einen Webdesign-Auftrag vergeben. Prüfliste für das erste Agenturgespräch, inklusive kostenlosem Handelsregister-Abruf. https://bytebrise.com/fragen-erstes-agenturgespraech.html

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