Praxis-Website-Check · Zahnarzt
Ist Ihre Praxis-Website bereit für 2026?
Kostenloser Check für Zahnarztpraxen: Technik-Basics, Barrierefreiheit, Praxis-Pflichtangaben und Patientenkomfort. Ergebnis als Ampel, ohne Anmeldung, in unter 90 Sekunden.
Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gab es mehrere Abmahnwellen gegen Unternehmen mit elektronischem Geschäftsverkehr, seit Anfang 2026 auch erste Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Zahnarztpraxen mit Online-Terminbuchung fallen in vielen Fällen unter das Gesetz. Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, wo technisch nachgebessert werden sollte.
Automatisch geprüft · Gesamt-Score
Misst Technik, Meta-Daten, Sicherheit, Mobile-Darstellung und Praxis-Pflichtangaben. Die Fragen zu Patientenkomfort weiter unten beantworten Sie selbst.
Wer behebt das für Sie?
Technische Befunde reparieren wir im Fix-Paket, ein vollständiger Praxis-Website-Relaunch beseitigt alle Punkte auf einmal.
Dieser Check ist eine automatisierte Heuristik und ersetzt keine anwaltliche oder standesrechtliche Beratung. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Kanzlei oder Ihre Zahnärztekammer.
Was der Check prüft, und was nicht
Automatisiert: Technik-Basics wie Ladeverhalten, Sicherheits- und Mobile-Signale, Meta-Daten sowie ob Impressum und Datenschutzerklärung im Crawl auffindbar sind.
Barrierefreiheit: Grundlegende technische Heuristiken. Bei Praxen mit Online-Terminbuchung ist Barrierefreiheit häufig nicht nur guter Stil, sondern seit dem BFSG eine gesetzliche Pflicht im elektronischen Geschäftsverkehr. Ein vollständiger WCAG-2.1-AA-Test ersetzt dieser Check nicht.
Selbstauskunft: Ob eine Online-Terminbuchung erkennbar ist, ob die Telefonnummer klickbar ist, ob Öffnungszeiten sichtbar sind und ob werberechtlich riskante Formulierungen vorkommen, lässt sich aus einem automatisierten Crawl allein nicht zuverlässig ablesen. Diese vier Punkte beantworten Sie deshalb bewusst selbst, statt dass wir eine Prüfung vortäuschen, die technisch nicht zuverlässig möglich ist.
Mehr zum Thema: Barrierefreiheit bei bytebrise und Webdesign für Zahnarztpraxen.
Häufige Fragen
Ist der Praxis-Website-Check eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine automatisierte Heuristik und ersetzt keine anwaltliche oder standesrechtliche Beratung. Er zeigt Hinweise, keine rechtsverbindliche Bewertung. Für eine verbindliche Einschätzung zu BFSG, HWG oder Berufsordnung wenden Sie sich an eine Kanzlei oder Ihre Zahnärztekammer.
Wie wird meine Website technisch geprüft?
Wir crawlen Ihre Website serverseitig mit demselben Audit-System, das auch unserem allgemeinen Quick-Check zugrunde liegt, und werten Technik-, Meta-, Sicherheits-, Mobile- und Pflichtangaben-Signale aus. Die branchenspezifischen Zusatzfragen zu Terminbuchung, Telefonnummer und Öffnungszeiten beantworten Sie selbst, weil sie sich aus einer automatisierten Prüfung allein nicht zuverlässig ableiten lassen.
Was hat der Check mit dem BFSG zu tun?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zur Barrierefreiheit. Eine Praxis-Website mit Online-Terminbuchung fällt in vielen Fällen darunter. Seit 2025 gab es Abmahnungen dazu, seit Anfang 2026 auch erste Bußgelder. Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt aber technische Anhaltspunkte.
Wird meine URL gespeichert?
Die geprüfte URL wird für die Analyse an unser Audit-System übermittelt, eine Anmeldung oder E-Mail-Angabe ist nicht nötig. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Speicherung zu Marketingzwecken statt.
Funktioniert der Check auch für andere Branchen als Zahnärzte?
Die Prüf-Engine ist branchenübergreifend aufgebaut. Aktuell ist die Zahnarzt-Variante mit den passenden Pflichtangaben- und Komfort-Fragen live, weitere Branchen wie Friseur oder Handwerk sind als nächste Ausbaustufe geplant.