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Impressumspflicht 2026: Was auf jede KMU-Seite gehört

Fehlende Rechtsform, keine USt-IdNr., Impressum als Bild versteckt. Die häufigsten Abmahnfallen und eine feldweise Checkliste für Ihre gewerbliche Website.

Ein Impressum wirkt wie eine Formalität, die man einmal einträgt und dann vergisst. Genau da liegt das Problem. Wir betreuen Websites von Handwerkern, Kanzleien und kleinen Praxen im Münchner Westen, und die Impressumsfehler, die wir dabei finden, sind erstaunlich oft dieselben. Meistens keine böse Absicht. Eher ein Baukasten-Template, das jemand vor Jahren ausgefüllt hat, ohne zu wissen, was Pflicht ist und was nicht.

2026 ändert sich an den Grundlagen wenig. Die Impressumspflicht folgt weiter aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das 2024 das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Neu ist vor allem der Name. Die Pflichtangaben sind im Kern gleich geblieben. Und abgemahnt wird nach wie vor.

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Kurz gesagt: fast jeder, der geschäftlich im Netz auftritt. Sobald eine Website nicht rein privat und familiär ist, greift die Pflicht. Ein Onlineshop sowieso. Aber auch die schlichte Visitenkarten-Seite des Elektrikers aus Olching, ein Instagram-Business-Profil oder der Blog, auf dem Werbung läuft. Die Grenze zur Gewerblichkeit ist niedriger, als viele denken.

Die Faustregel, mit der wir arbeiten: Wenn Sie mit der Seite Geld verdienen oder verdienen wollen, brauchen Sie ein vollständiges Impressum. Im Zweifel lieber eins zu viel als eins zu wenig.

Die Pflichtangaben im Detail

Das sind die Felder, die auf einer gewerblichen Seite stehen müssen. Nicht alle gelten für jeden, aber die ersten vier praktisch immer.

  • Name und Anschrift. Vollständiger Name des Verantwortlichen und eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht nicht. Es muss die Adresse sein, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind.
  • Rechtsform und Vertretungsberechtigte. Bei einer GmbH gehört der Geschäftsführer rein, bei einer GbR alle Gesellschafter. Das ist die Angabe, die am häufigsten fehlt oder falsch ist.
  • Kontakt. Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht. Dazu ein zweiter, schneller Draht, in der Regel die Telefonnummer. Ein reines Kontaktformular genügt nach der Rechtsprechung nicht.
  • Handelsregister. Wer eingetragen ist (GmbH, UG, teils GbR), nennt Registergericht und Handelsregisternummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn Sie eine USt-IdNr. besitzen, muss sie ins Impressum. Achtung: die USt-IdNr., nicht die normale Steuernummer vom Finanzamt.
  • Aufsichtsbehörde und Kammer bei regulierten Berufen. Dazu gleich mehr, das ist ein eigenes Minenfeld.

Einzelunternehmer, GbR oder GmbH: Was ändert sich?

Die Rechtsform bestimmt, wie viel ins Impressum muss. Ein häufiger Irrtum ist, dass alle dasselbe Template nehmen können.

Einzelunternehmer nennen ihren bürgerlichen Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Kontaktdaten. Ein Fantasiename allein reicht nicht. Wenn die Malerei unter "Farbenfroh Anstriche" läuft, muss trotzdem der echte Name des Inhabers dabeistehen.

Die GbR wird von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten. Also gehören auch alle namentlich ins Impressum, nicht nur einer. Bei einer zweiköpfigen GbR aus Germering hatten wir mal den Fall, dass nur der Partner genannt war, der die Website betreute. Der zweite fehlte komplett. Ein glasklarer Formfehler.

Die GmbH oder UG braucht am meisten: vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer und die vertretungsberechtigten Geschäftsführer. Fehlt der Zusatz "GmbH" oder ist der Geschäftsführer nicht genannt, ist das angreifbar.

Der Fehler, den niemand auf dem Schirm hat

Jetzt zu der Sache, die uns wirklich überrascht hat. Ein Kunde, ein Steuerberater aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck, kam mit einer sauberen, älteren Website zu uns. Sein Impressum war inhaltlich komplett korrekt. Jede Angabe da, sogar die Berufshaftpflicht sauber aufgeführt.

Nur: Das ganze Impressum war ein Bild. Jemand hatte den Text irgendwann in Photoshop gesetzt und als JPG eingebunden. Für das menschliche Auge sah alles gut aus. Für eine Suchmaschine und für einen Screenreader war die Seite leer. Kein Text, keine auslesbaren Angaben, nichts.

Das ist aus zwei Gründen ein Problem. Erstens die Barrierefreiheit: Ein blinder Nutzer mit Screenreader bekommt das Impressum schlicht nicht vorgelesen. Zweitens die Rechtssicherheit. Das Gesetz verlangt Angaben, die "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sind. Ein Bild ohne Alternativtext ist genau das nicht. Dasselbe gilt, wenn ein Impressum per JavaScript nachgeladen oder hinter einem Klick versteckt wird, den ein Bot nicht ausführt.

Die Lösung war banal. Wir haben den Bild-Text als echtes HTML neu aufgebaut. Zehn Minuten Arbeit, und der Formfehler war weg. Aber ohne den Zufall, dass wir die Seite ohnehin technisch geprüft haben, wäre das nie aufgefallen. Solche Dinge finden Sie nur, wenn jemand den Quelltext ansieht, nicht die Optik.

Branchen mit Zusatzpflichten

Manche Berufe haben mehr zu nennen als die Standardliste. Wer reguliert ist, muss die gesetzliche Berufsbezeichnung, das Land der Verleihung, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen (mit Fundstelle) angeben. Das betrifft unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und beratende Ingenieure
  • Handwerksbetriebe mit Eintrag in der Handwerksrolle (Kammer nennen)

Onlineshops und Dienstleister mit Verbraucherkontakt kommt noch die Sache mit der Streitschlichtung dazu. Der Verweis auf die frühere OS-Plattform der EU ist überholt, die wurde 2025 abgeschaltet. Was bleibt, ist der Hinweis, ob und in welchem Umfang Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.

Ihre feldweise Checkliste

Gehen Sie Ihr Impressum Feld für Feld durch. Haken Sie ehrlich ab.

  • Vollständiger Name des Verantwortlichen (bei Firmen mit Rechtsformzusatz)
  • Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
  • Vertretungsberechtigte Person genannt (Geschäftsführer, alle GbR-Gesellschafter)
  • E-Mail-Adresse vorhanden
  • Telefonnummer oder ein zweiter schneller Kommunikationsweg
  • Handelsregister: Gericht und Nummer (falls eingetragen)
  • Umsatzsteuer-IdNr. (falls vorhanden), nicht die normale Steuernummer
  • Bei regulierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelung mit Fundstelle
  • Berufshaftpflicht, wo vorgeschrieben (räumlicher Geltungsbereich)
  • Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung, wo einschlägig
  • Impressum als echter Text, nicht als Bild, kein JavaScript-Versteck
  • Von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar

Der letzte Punkt wird gern vergessen. Das Impressum muss aus dem Footer jeder Seite verlinkt sein, nicht nur von der Startseite. Und der Link sollte "Impressum" heißen, nicht "Rechtliches" oder "Info", auch wenn die Gerichte da inzwischen etwas großzügiger sind.

Ein sauberes Impressum ist am Ende kein großer Aufwand. Es kostet eine halbe Stunde, wenn man weiß, worauf man achten muss. Teuer wird nur das, was man übersieht. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Seite wirklich alle Angaben korrekt und maschinenlesbar ausspielt, schauen wir kostenlos drauf. Wir machen einen 30-minütigen Website-Check und sagen Ihnen ehrlich, was fehlt und was passt. Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular, wir sind in Fürstenfeldbruck und kennen die Betriebe hier im Münchner Westen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung aus Kundenprojekten wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen sprechen Sie bitte mit einem Anwalt.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung, bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir eine Fachperson.

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